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Als Tore (Oberbegriff) bezeichnet man allgemein die beweglichen Abschlüsse eines Areals.
Diese bilden einen kontrollierten Zugang zu einer Einfriedung, Eingrenzung oder Terrain.
Entsprechend der Überschrift unterscheidet man das zu kontrollierende Subjekt
und untergliedert in reine Personenkontrollen (Zugang) oder kombinierte Fahrzeug-/
Personen- Kontrollen (Zufahrt).
Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal findet man in der Art der Betätigung
- handbetätigte Anlagen
- kraftbetätigte Anlagen
Spezielle Anwendungsgebiete haben mit den Jahren die unterschiedlichsten Formen
hervorgebracht, welche nachfolgend im Wesentlichen zusammengefasst werden:
Zugang zur Personen- Kontrolle / od. Vereinzelung
- Türen
- Drehkreuze
- Drehsperren
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