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Als Tore (Oberbegriff) bezeichnet man allgemein die beweglichen Abschlüsse eines Areals. Diese bilden einen kontrollierten Zugang zu einer Einfriedung, Eingrenzung oder Terrain.
Entsprechend der Überschrift unterscheidet man das zu kontrollierende Subjekt und untergliedert in reine Personenkontrollen (Zugang) oder kombinierte Fahrzeug-/ Personen- Kontrollen (Zufahrt).

Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal findet man in der Art der Betätigung
- handbetätigte Anlagen
- kraftbetätigte Anlagen

Spezielle Anwendungsgebiete haben mit den Jahren die unterschiedlichsten Formen hervorgebracht, welche nachfolgend im Wesentlichen zusammengefasst werden:

Zugang zur Personen- Kontrolle / od. Vereinzelung
- Türen
- Drehkreuze
- Drehsperren