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Im Wesentlichen werden durch Abgrenzungen von Arealen zwei Unterscheidungen vorgenommen:
- der Schutz außerhalb der Eingrenzung (gilt für Straf- und Maßregelvollzug)
- der Schutz innerhalb der Einfriedung ist vielfältiger und kann die Markierung von Eigentum, dem Schutz der Gesundheit aber auch von Sicherheitsbereichen außerordentlicher Gesetzmäßigkeit bedeuten (z. Bsp. Flughäfen, Botschaften od. Militärische Einrichtungen)

Der Schutzcharakter dieser Grenzziehung hat immer eine psychische und entsprechend der Sicherheitsstufe auch eine physische Bedeutung.

Unter diesen Gesichtspunkten werden Zäune konzipiert.

Reicht für ein Wohnhaus ein 80 cm hoher Vorgartenzaun, welcher kein wirkliches Hindernis, sondern lediglich eine psychische Grenze darstellt, werden Einrichtungen höherer gesellschaftlicher Bedeutung nach genormten Richtlinien abgezäunt.