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Zäune und Metallsicherungsanlagen

Als Einfriedung bezeichnet man allgemein die Eingrenzung eines Terrains, das nur durch ein Tor betretbar ist. Der Begriff wird im Speziellen meistens für die Umfriedung, die Abgrenzung eines Areals durch einen Zaun, einer freistehenden Mauer oder einer Hecke genutzt. Erhalten ist der dem Wort Frieden verwandte Wortstamm im Burgfried. Der Ausdruck Burgfrieden bezeichnete im Mittelalter einen Hoheitsbereich um eine Burg, in dem Fehden, also Feindeshandlungen von Privatpersonen untereinander, unter Androhung der Acht verboten waren. Dieser Bereich konnte sich über den gesamten zur Burg gehörenden Grundbesitz erstrecken oder nur über die Fläche eines Innenhofes. Der Herr der Burg konnte Personen auch Asyl gewähren und Personen auf diese Weise unter seinen Schutz stellen, aber auch unter seine Hoheit zwingen.

Diese Prinzipien werden noch heute, entsprechend unserer Rechtsstaatlichkeit, angewendet.