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Zäune und Metallsicherungsanlagen
Als Einfriedung bezeichnet man allgemein die Eingrenzung eines Terrains,
das nur durch ein Tor betretbar ist. Der Begriff wird im Speziellen meistens
für die Umfriedung, die Abgrenzung eines Areals durch einen Zaun, einer
freistehenden Mauer oder einer Hecke genutzt.
Erhalten ist der dem Wort Frieden verwandte Wortstamm im Burgfried.
Der Ausdruck Burgfrieden bezeichnete im Mittelalter einen Hoheitsbereich
um eine Burg, in dem Fehden, also Feindeshandlungen von Privatpersonen
untereinander, unter Androhung der Acht verboten waren. Dieser Bereich
konnte sich über den gesamten zur Burg gehörenden Grundbesitz erstrecken
oder nur über die Fläche eines Innenhofes.
Der Herr der Burg konnte Personen auch Asyl gewähren und Personen auf
diese Weise unter seinen Schutz stellen, aber auch unter seine Hoheit zwingen.
Diese Prinzipien werden noch heute, entsprechend unserer Rechtsstaatlichkeit, angewendet.
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